Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben den Zweck, eine klare Regelung der rechtlichen Beziehung zwischen den Kunden und der Kursiv AG zu schaffen. Sie gelten grundsätzlich als Vertragsbestandteil aller Werklieferungs- und Werkverträge (Einzelvertrag), die wir mit unseren Kunden abschliessen. Soweit schriftliche Vereinbarungen des Einzelvertrages diesen AGB widersprechen, gehen sie den Bestimmungen der AGB vor. Können aus diesem oder anderem Grund einzelne Bestimmungen der AGB nicht angewandt werden, so haben die AGB insgesamt trotzdem Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den AGB werden nur durch schriftliche Bestätigung unsererseits rechtswirksam.

2. Bestellungen / Anfragen

Bei mündlichen Bestellungen und Anfragen ohne schriftliche Bestätigung lehnen wir die Haftung für Fehler, die aus Missverständnissen entstehen ab. Grundsätzlich werden Bestellungen von uns schriftlich bestätigt.

3. Preise und Versandkosten

Massgebend sind unsere schriftlich offerierten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sie verstehen sich exkl. MWSt, Porto und Verpackung in Schweizer Franken. Transport-, Porto- und Verpackungskosten werden nach Aufwand verrechnet. Das Verpackungsmaterial wird in der Regel nicht zurückgenommen.

4. Lieferfrist

Die in unseren Angeboten und Bestätigungen angegebenen Lieferfristen sind als annähernd und freibleibend zu betrachten. Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt bleiben vorbehalten. Für Logo- und Textsystem-Aufträge sowie für einfache Grossformat-Digitaldrucke gelten in der Regel und je nach Umfang Lieferfristen von 5 – 10 Arbeitstagen. Für Expressaufträge, Spezialanfertigungen und Montagen vor Ort werden Termine nach Absprache vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem genehmigten GzA/GzD (Gut zur Ausführung/Gut zum Druck). Bei einer vereinbarten Anzahlung beginnt die Lieferfrist nach Leistung der Anzahlung zu laufen.

5. Lieferung und Montage

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Befindet sich der Besteller mit der Annahme im Verzug, lagert die zum Liefertermin fertig gestellte Ware bis zur Abholung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei uns. Bei Serien werden Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% (zehn Prozent) der in Auftrag gegebenen Stückzahl vom Besteller akzeptiert.

Für die Montage wird mit dem Besteller ein Montagetermin festgelegt. Für nicht selbst verschuldete Verzögerungen am Bau oder fehlende, bauseitige Vorarbeiten ist die Kursiv AG berechtigt den entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

6. Herstellerhinweis

Wir sind berechtigt, die Ware mit einem Herstellerhinweis zu versehen.

7. Kleinmengenzuschlag

Bei Bestellungen unter CHF 100.– Nettowarenwert wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.– verrechnet.

8. Mängelrüge

Der Besteller hat uns jeden Mangel, den er rügen will, innerhalb von 5 Tagen ab Lieferdatum schriftlich anzugeben. Vor einer Rücksendung sind wir in jedem Fall zu orientieren. Geht bei uns innert dieser Frist keine Mängelrüge des Bestellers ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt.

9. Garantie und Haftung

Unsere Garantie richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.  Bei fehlerhafter Ware wird nur der Warenwert ersetzt. Anspruch auf Schadenersatz wird ausgeschlossen. Von der Garantie ausgenommen sind Leuchtmittel, Batterien, Starter und andere Verschleissteile sowie Fahnen und Banner. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird (ausser für grobes Verschulden) generell ausgeschlossen.

Sollte ausnahmsweise ein Mangel eintreten, so räumt der Kunde uns das Recht ein, die mangelhafte Ware so rasch als möglich kostenlos zu ersetzen oder zu verbessern. Die Ware wird nur dann kostenfrei zurückgenommen, wenn dem Besteller weder Ersatz oder Verbesserung der Ware noch eine Preisminderung zugemutet werden kann.

10. Urheber- oder Reproduktionsrechte

Der Besteller haftet für allfällige Verletzungen von Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechten in Bezug auf seine Bestellung. Eine Haftung der Kursiv AG ist ausgeschlossen.

11. Zahlung

Zahlung innert 30 Tagen netto ohne Skontoabzug. Die Kursiv AG ist berechtigt, die üblichen Verzugszinsen zu verlangen. Je nach Auftragsart behalten wir uns vor, folgende Zahlungsweise zu verlangen: 1/3 der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, 1/3 bei Ablieferung und 1/3 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung.

12. Entwürfe, Vorstudien, Muster und Prototypen

Entwürfe, Vorstudien, Muster und Prototypen, welche auf Wunsch des Interessenten ausgearbeitet werden, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Die Kursiv AG ist berechtigt, die entstandenen Kosten für ihre Aufwendungen zu verrechnen. Vor Herstellung einer bestellten Serie kann der Kunde Muster verlangen. Das Muster bzw. der Prototyp ist massgebend für Qualität und Ausführung der Ware.

13. Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge für Aufträge

Datenkorrekturen werden im Aufwand (Fr. 140.–/Std.) verrechnet.

Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge für Aufträge bleiben stets in unserem Eigentum, auch wenn der Besteller einen Anteil oder die ganzen Kosten an die Herstellung derselben geleistet hat. Dagegen verpflichten wir uns in diesem Falle, ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden mit den Mitteln keine Produktionen für Dritte durchzuführen. Eine allfällige Aufbewahrung der Entwürfe, Filme, Daten und Werkzeuge bleiben allein unserem Entscheid überlassen.

14. Archivierung von Daten und Filmen

Die Daten und Filme werden ohne Aufforderung des Bestellers von uns archiviert und können über die Dauer von einem Jahr ab letztem Auftrag abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist lehnen wir jegliche Ansprüche ab.

15. Aushändigung von Daten

Für die Aushändigung der Logos und der von uns erstellten Druckdaten ist eine Pauschale von CHF 110.– pro Datenträger zu entrichten. Die Verrechnung eventueller Konvertierung in andere Datenformate sowie die Absicherung auf vom Besteller gelieferte Datenträger erfolgt nach Aufwand.

16. Vorlagen und überlassene Daten

Vorlagen wie z.B. Farbmuster, Reinzeichnungen usw. sowie überlassene Daten bewahren wir auf Gefahr des Bestellers bis zur Auftragserledigung auf. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass uns unwiderherstellbare Originale nur gegen entsprechenden Vermerk ausgehändigt werden. Ansonsten gehen wir davon aus, dass wir die erhaltenen Unterlagen für unsere Zwecke verwenden und Vorlagen auch zuschneiden dürfen. Eine Haftung für von uns zu produktionstechnischen Zwecken verwendete Vorlagen besteht nicht.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Kursiv AG. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Kursiv AG

3110 Münsingen, im Juni 2021